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Der Winterthurer Stadtrat hat mit der inzwischen linken Mehrheit seine Haltung zur stätischen Bodenpolitik geändert. Noch im Frühling wehrte er sich gegen einen vom Parlament beschlossenen Zusatz in der Gemeindeordnung, wonach städtische Grundstücke im Prinzip nicht veräussert, sondern im Baurecht abgegeben werden sollen. Jetzt hat er die Abstimmung über diese Änderung der Gemeindeordnung auf den 25. November 2018 angesetzt und gleichzeitig bekannt gegeben, dass er den Stimmberechtigten die Annahme der Änderung empfiehlt. In seiner alten Zusammensetzung hatte er sich im Frühling noch gegen das Begehren ausgesprochen. Das Stadtparlament hatte die Neuregelung mit 32:23 Stimmen beschlossen.

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Nach Uster ist nun in Adliswil eine zweite kommunale Bodeninitiative im Kanton Zürich gegen Ausverkäufe von Gemeindegrundstücken gestartet worden. Die Sozialdemokraten und die Grünen sammeln für ihr Begehren Unterschriften. Mit einem ausformulierten Artikel in der Gemeindeordnung schlagen sie vor, die Stadt solle künftig auf den Verkauf von Grundstücken mit mehr als 100 Quadratmeter Fläche verzichten. Ausnahmen sollen erlaubt sein, wenn der Käufer eine gemeinnützige Organisation ist, wenn innerhalb der letzten fünf Jahre  ein vergleichbares Grunstück erworben worden ist oder wenn eine Fläche für ein öffentliches Bauvorhaben von Bund oder Kanton benötigt wird. Bis zum Herbst haben die Initianten Zeit, die nötige Unterschriftenzahl für ihren Vorstoss zu sammeln. Sie wollen mit ihrer Initiative "Boden behalten - Adliswil nachhaltig gestalten" die Ausverkaufspolitik der Stadt beenden, weil sie den Boden als wertvolles öffentliches Tafelsilber betrachten.

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Initiative angenommen 

Der Zürichsee-Zeitung entnehmen wir folgenden Bericht vom 10.2.2020:

Die Überraschung am Sonntag [9.2.2020] war gross. Haarscharf nahmen die Adliswiler die Initiative «Boden behalten – Adliswil nachhaltig gestalten» an. Nachdem die Stimmberechtigten die Initiative von SP und Grünen sowie den Gegenvorschlag des Stadtrats angenommen hatten, sprachen sich beim Stichentscheid 31 Stimmberechtigte mehr für die Initiative aus.

Mit der Annahme der Initiative darf die Stadt Adliswil keine stadteigenen Grundstücke mehr verkaufen, die grösser als 100 Quadratmeter sind. Es sei denn, der Boden wird an eine gemeinnützige Organisation oder an Bund und Kanton für den Bau öffentlicher Gebäude verkauft. Ebenfalls verkauft werden darf der Boden, wenn die Stadt in den fünf Jahren davor ein vergleichbares Grundstück gekauft hat. Blickt man auf die letzten fünf Jahre zurück, war dies, zumindest was grossflächiges Bauland betrifft, nicht der Fall.

Karin Fein sagt: «Mit dem Verbot entgehen uns gute künftige Verkaufsmöglichkeiten.» Der Stadtrat müsse nun kreative Lösungen für die Finanzierung von einzelnen Investitionen finden, sagt sie. Bereits am Tag der Entscheidung führte Fein öffentlich-private Partnerschaften als Beispiel auf. Einen solchen Vertrag hat die Stadt derzeit mit der Zurich International School, die im Dietlimoos eine Dreifachturnhalle baut, die auch von der öffentlichen Schule genutzt werden soll. Eine reine Abgabe von Land im Baurecht erachtet Karin Fein derzeit als schwierig. Solche Vorstösse hätten es schwer, das nötige Mehr im eher liberalen Adliswil zu finden.

Folgen bereits spürbar

Dass der Ausgang der Abstimmung überraschend kam, lässt sich auch am aktuellen Entwurf der neuen Gemeindeordnung ablesen. Dieser wurde nämlich im November ausgearbeitet und nimmt vorweg, dass das Stimmvolk den Gegenvorschlag des Stadtrats annimmt. Denn im Entwurf ist vorgesehen, dass die Adliswiler künftig bei Landverkäufen ab drei Millionen Franken abstimmen müssen.

Da der Gegenvorschlag nun aber abgelehnt und die Initiative angenommen wurde, muss der Entwurf der neuen Gemeindeverfassung nochmals überarbeitet werden. Dieser liegt derzeit bei der zuständigen Kommission des Grossen Gemeinderates zur Beratung vor. Wann die Gesetzesänderung und damit die Einschränkung des Landverkaufs in Kraft tritt, ist gemäss Karin Fein noch offen. «Wir respektieren das Resultat der Abstimmung. Nun Landverkäufe zu planen, ergibt unter diesen Umständen wenig Sinn», sagt sie.

Die Grünen Uster haben ihre Bodeninitiative «Boden behalten, Uster gestalten» am 6. April im Stadthaus eingereicht. Sie haben in den letzten Monaten rund 800 Unterschriften gesammelt. Nötig für das Zustandekommen sind in der drittgrössten Stadt des Kantons Zürich 600 gültige Unterschriften. Mit ihrer Initiative fordern die Ustermer Grünen das, was vor ihnen schon die Stimmberechtigten des Kantons Basel Stadt sowie der Städte Emmen und Luzern beschlossen haben: Die öffentliche Hand soll auf Landverkäufe in Zukunft verzichten, so ihr Grundeigentum behalten und den Boden zur langfristigen Nutzung im Baurecht abgeben, wo sie dafür gegenwärtig keinen Eigenbedarf hat.

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Die Grünen der Luzerner Stadt Sursee haben ihre Volksinitiative «Üse Bode, üsi Zuekonft» mit 504 gültigen Unterschriften eingereicht. Nötig für das Zustandekommen waren 300 gültige Unterschriften. Innert nur zwei Monaten sind die Unterschriften zusammengekommen. Viele Bürgerinnen und Bürger hätten aus eigenem Antrieb Unterschriften eingeschickt, vermerkt das Initiativkomitee dankbar. Nun ist der Stadtrat mit einer Stellungnahme am Zug. Die Initianten machen bereits unmissverständlich klar, dass sie einen völlig verwässerten Gegenvorschlag wie jenen, der in Hochdorf angenommen worden ist, niemals unterstützen würden. Ihr eigener Initiativtext sei bereites ein Kompromiss zwischen einem völligen Verkaufsverbot für städtisches Land und einer gewissen Handlungsfreiheit der Behörden.

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bodeninitiative LuzernDer Gegenvorschlag zur «Bodeninitiative – Boden behalten, Luzern gestalten!» der Grünen sieht vor, dass die Stadt Luzern ihre Grundstücke nur noch verkaufen darf, wenn sie vorher ein vergleichbares Grundstück erwirbt. Ansonsten dürfen städtische Grundstücke nur noch im Baurecht an Investoren abgegeben werden. Eine knappe Mehrheit des Stadtparlaments lehnte die Initiative ab und stimmte dem Gegenvorschlag der Stadtregierung zu. Eine Minderheit des Stadtparlaments lehnt auch den Gegenvorschlag ab. Stadtparlament und Stadtregierung empfehlen den Stimmberechtigten, der Vorlage zuzustimmen.

Die Vorlage wurde mit einem Ja-Stimmen-Mehr von 68.85% angenommen.

Link zur offiziellen Abstimmungsbotschaft

 

BWO BaurechtDas Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) hat vor kurzem eine knapp 50-seitig Broschüre zum Baurecht als Mittel kommunaler Bodenpolitik herausgegeben. Sie liegt nur als Online-Version vor und kann von der Website des Bundesamts für Wohnungswesen gratis heruntergeladen werden (Link am Schluss). Verfasst hat die Studie der Immobilienberater Wüest Partner.Obwohl die Arbeit stark auf die finanziellen Aspekte fokussiert und raumplanerische, soziale und eigentumsrechtliche Aspekt weitgehend ausser Betracht lässt, geben die Autoren wertvolle Tipps zur Anwendung des Baurechts. (Link zum Bundesamt > Forschungsberichte > Titel "Baurecht unter der Lupe" 29.8.2017)

Die Stimmberechtigten des Kantons Basel-Stadt haben am 28. Februar 2016 die Initiativen zur Bodenpolitik der öffentlichen Hand angenommen. In Basel fiel die Zustimmung zur Neuen Basler Bodeninitiative mit 67 Prozent Ja zu 33 Prozent überaus deutlich aus. Die Initiative bestimmt, dass der Kanton grundsätzlich seine Liegenschaften nicht mehr verkauft, sondern im Baurecht zur Nutzung abgibt, wenn er sie nicht für öffentliche Aufgaben benötigt. Link zur Bodeninitiative

Die Stimmberechtigten von Emmen LU haben ihren bodenpolitischen Grundsatzentscheid vom 28. Februar 2016 an der Urne eindrücklich bestätigt. Mit 60 Prozent Ja-Stimmen haben sie das Reglement genehmigt, welches ab 1. März 2017 die Bodenpolitik der Gemeinde bestimmt. Grundsätzlich wird kein kommunaler Boden mehr verkauft, ausser es handle sich um Kleinstflächen oder um eine Nutzung durch eine andere öffentliche Trägerschaft. Link zur Gemeinde Emmen