Boden im Recht und in der Politik

Der Weg zur Veränderung der Bodenproblematik über das Recht und die Politik ist langsamer als die pragmatische Umsetzung von Baurecht und Bodeninitiativen. Die Arbeit lohnt sich aber trotzdem und eine dauerhafte Veränderung in diesem Bereich ist unser erklärtes Ziel.

Oftringen

Keine Antworten in der Politik

Im Jahr 2023 waren die (zu) stark steigenden Wohnkosten zum ersten Mal in den Top Ten des Schweizer Sorgenbarometers aufgelistet – und es ist nicht davon auszugehen, dass sie diesen unrühmlichen Platz bald wieder abgeben werden.

Die Zunahme der Mietkosten – auch für Gewerbetreibende – ist hauptsächlich auf die steigenden Bodenpreise zurückzuführen und diese haben ein absurdes Ausmass erreicht: In der Stadt Zürich beispielsweise kostet der Boden heute drei Mal so viel wie vor 15 Jahren. Die Teuerung im gleichen Zeitraum lag bei 3.7% (Schweiz 5.4%), die Löhne sind um 7.2% (Schweiz) gestiegen.

Die Politik weiss bisher keine Antwort auf das Problem, dass Boden - obwohl im Gegensatz zu Waren nicht vermehrbar - auf dem freien Markt als Ware gehandelt wird, und nicht zuletzt aus diesem Grund die Bodenpreise, Miet- und Pachtzinsen unablässig steigen. Es ist die Verantwortung der Politik, diese Preisspirale zu durchbrechen, der Bodenspekulation Einhalt zu gebieten und das in der Verfassung festgehaltene Recht auf Wohnen sicherzustellen. Dazu braucht es eine Reform des Bodenrechtes.

Nationale Bodenstatistik im politischen Gegenwind?

Jedes Kalb, das irgendwo auf einer Alp zur Welt kommt, wird umgehend statistisch erfasst. Über Entwicklungen im Bereich Boden, die das gesellschaftliche Leben massiv beeinflussen, sind nur in zwei Kantonen (Zürich und Basel-Land) Daten verfügbar. Das wollte Nationalrat Victor Ruffy vor 37 Jahren ändern – und mit ihm 86 Mitunterzeichner. Die entsprechende Motion wurde 1987 von National- und Ständerat angenommen: «Der Bundesrat wird beauftragt, im Rahmen der Revision des Bundesgesetzes betreffend die amtlichen statistischen Aufnahmen in der Schweiz, in Zusammenarbeit mit den Kantonen für die Erhebung der Daten, die den Boden betreffen, ein zuverlässiges System zu schaffen. Dieses System sollte es erlauben, die Entwicklung der Bodennutzung, die Verteilung des Grundeigentums nach grossen Eigentümerkategorien und die Bodenpreise je Nutzungsart zu messen .... » Doch bis heute kam kein entsprechendes Gesetz in die Räte. Baselland und Zürich sind nach wie vor die einzigen Kantone mit einer Bodenstatistik.

Immerhin publizierte das Bundesamt für Statistik ein Grobkonzept für eine schweizerische Bodenpreisstatistik. Doch dann reichte der freisinnige Nationalrat Jean-Pierre Bonny 1996 eine Interpellation mit der Frage ein: «Ist der Bundesrat bereit, die Vorarbeiten zur Einführung einer schweizerischen Bodenpreisstatistik unter den heute gegebenen Rahmenbedingungen einzustellen?» Begründung: Kosten und administrative Mehrbelastung.

In seiner Antwort vom 04.09.1996 setzte sich der Bundesrat für die Bodenstatistik ein. Er verwies darauf, dass keine neuen Erhebungen geplant seien, sondern dass es um Verknüpfungen von Daten gehe, die z.B. den Grundbuchämtern sowieso zur Verfügung stünden. Ferner sei zu beachten, «dass, unabhängig von den sich ändernden konjunkturellen und finanzpolitischen Rahmenbedingungen, nur auf der Grundlage eines zuverlässigen Systems bodenstatistischer Daten wirkungsvolle Massnahmen zur Lösung allfälliger Bodenprobleme ergriffen werden können.»

Die Antwort des Bundesrats wirkte überzeugend. Doch was passierte anschliessend? Als nächste und vorerst letzte Spur erscheint eine Studie, die am 30.08.2012 in einer deutschsprachigen Fassung erschien: «Machbarkeitsstudie für die statistische Erfassung der Immobilienpreise. Bericht der ARGE EPFL – HEG zu Handendes Bundesamts für Statistk, Sektion Preise».

Es ist vielleicht etwas optimistisch zu hoffen, dass spätestens im Jahr 2027, zum 40-Jahre-Jubiläum der Motion Ruffy, eine Änderung des Bundesgesetzes betreffend die amtlichen statistischen Aufnahmen in der Schweiz zwecks Einführung einer Bodenstatistik in die Räte kommen wird. Wir bleiben jedenfalls dran.

Unser Verständnis von Eigentum an der Wurzel der Bodenfrage

Die Frage nach der richtigen gemeinnützigen Verwendung des Bodens ist eng verknüpft mit der Frage, wie wir als Gesellschaft Eigentum sehen, wie wir es definieren, handhaben und in Zukunft entwickeln wollen. Eine umfangreiche und wertvolle Übersicht zu diesem Thema bietet die Broschüre der von der Stiftung BWO Belcampo veranstalteten Tagung “Eigentum und Freiheit” mit Beiträgen von Peter Ulrich / Philippe Mastronardi, Alexander Dill, Udo Herrmannstorfer, Raimund Rodewald und Ernst Waldemar Weber.

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Unsere Themen

Unsere Arbeit fokussiert sich auf die folgenden Themenbereiche. Erfahren Sie mehr über die Hintergründe, das vorhandene Wissen und Ihre Möglichkeiten aktiv zu werden.

Baurechtsverträge

Wollen Sie als gemeinnützige Organisation oder als Gemeinde Boden im Baurecht vergeben? Hier erfahren Sie mehr zur Umsetzung von Baurechtsverträgen.

Bodeninitiativen

Erfahren Sie hier, in welchen Gemeinden schon Bodeninitiativen umgesetzt wurden und wie Sie in Ihrer Gemeinde aktiv werden können.