Empfehlungen für Baurechtsverträge
Das Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) hat ein siebenseitiges Merkblatt mit Grundlagen und Empfehlungen an die Gemeinden für Baurechtsverträge mit gemeinnützigen Wohnbauträgern herausgegeben.
Im Sommer hat das Bundesamt diese an einer Tagung in Bern präsentiert. Der allgemeinverständliche Leitfaden nennt die einzelnen Elemente, die zu einem Baurechtsvertrag gehören und gibt Empfehlungen dazu ab. So etwa empfiehlt das BWO ein moderates Zinsmodell, das möglichst geringe Schwankungen aufweist. Ein neues Element in der Diskussion um Baurechtsverträge bildet die Ventilklausel: Für den Fall, dass während der langen Laufzeit eines Baurechtsvertrages die Verhältnisse sich einseitig zuungunsten eines der Partner entwickeln, empfiehlt das Bundesamt Leitplanken. So etwa die Möglichkeit, den Baurechtszins bei 15 Prozent der Sollmieten eines Objekts zu stabilisieren.
Das Merkblatt ist auf der Informationsseite des BWO zu finden.