8. August 2018 Bodenpolitik Aktuelles

Winterthurer Parlament gegen Landverkäufe

Die Stimmberechtigten der Stadt Winterthur werden sich voraussichtlich am Abstimmungstermin von Ende November 2018 mit der städtischen Bodenpolitik befassen.

Der Grosse Gemeinderat hat Ende Mai aufgrund einer Motion einen Zusatz zur Gemeindeordnung beschlossen, der vom Stimmvolk noch abgesegnet werden muss. Im Grundsatz soll die Stadt keine Grundstücke aus ihrem Finanzvermögen mehr verkaufen, sondern sie – wenn kein Eigenbedarf besteht – im Baurecht zur Nutzung abgeben. Allerdings gibt es dazu Ausnahmen. In der Arbeitsplatzzone sind Flächen bis 2500 Quadratmeter vom Verkaufsverbot ausgenommen, in den übrigen Bauzonen Flächen von weniger als 1500 Quadratmeter. Weitere Ausnahmen gibt es für Tausch- und Realersatzgeschäfte, bei Quartierplänen und für Grenzkorrekturen bei einer Vermessungsmutation. In die gleiche Richtung zielt eine Volksinitiative, die zustandegekommen ist. Sie hat zum Ziel, einen Landverkauf der Stadt am Obertor zu verhindern, der noch nicht den Bestimmungen der zu ergänzenden Gemeindeordnung unterliegen würde.