29. November 2018 Baurecht, Bodenpolitik Aktuelles

«Beobachter» greift Oltner Baurechtsstreit auf

Seit Jahren liegt ein Teil der Baurechtnehmer in der Oltner Siedlung Platanen im Streit mit der Bürgergemeinde als Baurechtgeberin. Dies, weil in der zwischen 1987 und 1989 erbauten Siedlung mit rund 50 Reihenhäusern diverse Baurechtszinsmodelle zu krass unterschiedlichen Belastungen der einzelnen Baurechtnehmer geführt haben.

Aktuell die Leidtragenden in einer der Bauetappen knapp doppelt so hohe Baurechtszinsen wie einige ihrer Nachbarn. Das Störendste für sie ist die Tatsache, dass nicht nur für das Baugrundstück, sondern auch für die allgemein zugänglichen Flächen krass unterschiedliche Ansätze gelten. Eine Nachbarin zahlt für die Benützung des gleichen Fusswegs oder des Baumgartens doppelt so viel wie ihr Nachbar. Jetzt hat die Zeitschrift «Beobachter» den Konflikt öffentlich gemacht. Die Bürgergemeinde sieht keinen Handlungsbedarf. Für sie kommt eine Anpassung der Verträge nicht in Frage, weil sie damit wohl nur erfolgreich wäre, wenn sie diese auf das tiefste der vier Niveaus absenken würde. Und Einnahmeausfälle will sie keineswegs in Kauf nehmen. Juristen haben den unzufriedenen Platanen-Bewohnern von einem Gang an die Gerichte abgeraten. Zu klein seien die Chancen, mit ihrer Forderung nach Reduktion der Baurechtszinsen durchzudringen, da die Baurechtsverträge privatrechtliche Vereinbarungen im gegenseitigen Einverständnis der Partner sind. Der Verein Gemeingut Boden sieht das Vorgehen der Bürgergemeinde Olten kritisch. Als öffentlichrechtliche Körperschaft wäre sie zumindest moralisch verpflichtet, Gleiches gleich zu behandeln. Das gebietet das Verhältnismässigkeitsprinzip, welches für öffentliche Körperschaften gilt.