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Ja in Winterthur, Nein in Wila

Zwei gegensätzliche Signale bringt das Abstimmungswochenende vom 25. November für die Bodenreformer im Kanton Zürich. In der Stadt Winterthur stimmt der Souverän mit 75 Prozent Ja-Stimmen dem Grundsatz zu, künftig keinen städtischen Boden mehr zu veräussern. 20 Kilometer tössaufwärts hingegen lehnen die Stimmberechtigten der ländlichen Gemeinde Wila diesen Grundsatz mit 65 Prozent Nein-Stimmen zu einer entsprechenden Einzelinitiative ab.

In Winterthur ist die Baurechtsdebatte bereits fünf Jahre alt. 2013 drangen die GLP, die Grünen und die Alternativen im Stadtparlament mit einer Motion durch, welche Baurechtsvergaben statt Landverkäufe verlangte. Widerwillig arbeitete der Stadtrat 2015 eine konkrete Vorlage dazu aus, die er selber ablehnte. Im Frühling 2018 genehmigte der Grosse Gemeinderat diesen Text. Und in der Volksabstimmung ist er nun sehr deutlich bestätigt worden. Pikant: Im Sommer hat der neu zusammengesetzte Stadtrat mit nunmehr rot-grüner Mehrheit das Lager gewechselt und sich ebenfalls für die Baurechtspolitik ausgesprochen. Verkäufe sind allerdings in einigen Fällen weiterhin möglich. So, wenn ein Grundstück in einer Arbeitsplatzzone liegt und weniger als 2500 Quadratmeter Fläche aufweist. Für Grundstücke in anderen Bauzonen gilt eine Freigrenze von 1500 Quadratmetern. Und auch bei Quartierplanverfahren und Gestaltungsplänen sind Ausnahmen vom Verkaufsverbot möglich.

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